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Auf Antrag wird . die gesamte Außenverglasung versichert.
  . die gesamte Innenverglasung versichert.
  . die gesamte Außen- und Innenverglasung versichert.

Zur Innenverglasung zählen:
Vitrinen, Theken, Schränke, Tisch- und Dekorationsplatten, Stand- und abnehmbare Wandspiegel, Bilderverglasungen, Innentüren und -fenster, Trennwände, Schaufensterabschlüsse, Wand-, Decken- und Säulenverkleidungen, Brüstungen (z. B. Treppen). Künstlerisch bearbeitete Gläser sind bis maximal 500 € auf Erstes Risiko versichert. Die Entschädigungsgrenze kann erhöht werden.

Zur Außenverglasung zählen:
Schaufenster, Stabilisierungsstreifen, Fenster, Türen, Oberlichter, Lichtbänder, Wände, Windfanganlagen, Außenvitrinen und -schaukästen. Ferner Dächer, Überdachungen, Dachfenster, Brüstungen, Wetterschutzvorbauten, Decken- und Säulenverkleidungen.

Es werden 4 Risikogruppen unterschieden:

Außenverglasung
Risikogruppe 1

Floatglas unbearbeitet, vierseitig gerahmt, senkrecht, bis 10 qm Einzelgröße (auch Spiegel, Gußglas, Kunststoffe), Glasbauelemente, Glasbausteine

Außenverglasung
Risikogruppe 2

Floatglas flächen- oder kantenbearbeitet (z.B. Ganzglaskonstruktionen) - auch Spiegel, Gußglas, Kunststoffe - sowie Isolierglas und Sicherheitsglas (ESG/VSG/Stahlfaden- verbundglas), jeweils bis 10 qm Einzelgrößen

Außenverglasung
Risikogruppe 3

Scheiben der Risikogruppe 1 mit Einzelgrößen über 10 qm

Außenverglasung
Risikogruppe 4

Scheiben der Risikogruppe 2 mit Einzelgrößen über 10 qm, durchbruch- und durchschußhemmende Sicherheitsgläser (Panzerglas),liegende und schräg stehende Scheiben (z.B. Dachverglasung, Lichkuppeln), Modellscheiben(z.B: Segmentbogen), Blei- und Messingverglasungen, Sonnenschutzgläser sowie künstlerisch bearbeitete Gläser (z.B. Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff)*. *Künstlerisch bearbeitete Gläser sind bis maximal 500 € auf Erstes Risiko versichert. Die Entschädigungsgrenze kann erhöht werden.

Bei Sonderverglasungen, d.h. bei vorstehend nicht genannten Glassorten (z.B. gebotene Scheiben, Amiranglas, durchschlußhemmendes Glas), sind Versicherungsmöglichkeite und Beitrag bei der Geschäftsstelle zu erfragen

Zusatzrisiken
Nachstehende Zusatzrisiken im Rahmen eines ersatzpflichtigen Glasbruchschadens sind bis jeweils 500 € auf Erstes Risiko mitversichert:
· Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
· Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien
· Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
· Entschädigung für Waren und Dekorationsmittel
Die Entschädigungsgrenzen können erhöht werden.