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Geschäft-Betrieb-Büro
| Auf Antrag wird |
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die gesamte Außenverglasung versichert. |
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die gesamte Innenverglasung versichert. |
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die gesamte Außen- und Innenverglasung versichert. |
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Zur
Innenverglasung zählen:
Vitrinen, Theken, Schränke, Tisch- und Dekorationsplatten, Stand-
und abnehmbare Wandspiegel, Bilderverglasungen, Innentüren und -fenster,
Trennwände, Schaufensterabschlüsse, Wand-, Decken- und Säulenverkleidungen,
Brüstungen (z. B. Treppen). Künstlerisch bearbeitete Gläser sind
bis maximal 500 € auf Erstes Risiko versichert. Die Entschädigungsgrenze
kann erhöht werden.
Zur Außenverglasung zählen:
Schaufenster, Stabilisierungsstreifen, Fenster, Türen, Oberlichter,
Lichtbänder, Wände, Windfanganlagen, Außenvitrinen und -schaukästen.
Ferner Dächer, Überdachungen, Dachfenster, Brüstungen, Wetterschutzvorbauten,
Decken- und Säulenverkleidungen.
Es
werden 4 Risikogruppen unterschieden:
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Außenverglasung
Risikogruppe 1
Floatglas unbearbeitet, vierseitig gerahmt, senkrecht,
bis 10 qm Einzelgröße (auch Spiegel, Gußglas, Kunststoffe),
Glasbauelemente, Glasbausteine
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Außenverglasung
Risikogruppe 2
Floatglas
flächen- oder kantenbearbeitet (z.B. Ganzglaskonstruktionen)
- auch Spiegel, Gußglas, Kunststoffe - sowie Isolierglas und
Sicherheitsglas (ESG/VSG/Stahlfaden- verbundglas), jeweils
bis 10 qm Einzelgrößen
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Außenverglasung
Risikogruppe 3
Scheiben
der Risikogruppe 1 mit Einzelgrößen über 10 qm
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Außenverglasung
Risikogruppe 4
Scheiben
der Risikogruppe 2 mit Einzelgrößen über 10 qm, durchbruch-
und durchschußhemmende Sicherheitsgläser (Panzerglas),liegende
und schräg stehende Scheiben (z.B. Dachverglasung, Lichkuppeln),
Modellscheiben(z.B: Segmentbogen), Blei- und Messingverglasungen,
Sonnenschutzgläser sowie künstlerisch bearbeitete Gläser (z.B.
Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff)*. *Künstlerisch
bearbeitete Gläser sind bis maximal 500 € auf Erstes
Risiko versichert. Die Entschädigungsgrenze kann erhöht werden.
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| Bei Sonderverglasungen, d.h. bei vorstehend nicht
genannten Glassorten (z.B. gebotene Scheiben, Amiranglas, durchschlußhemmendes
Glas), sind Versicherungsmöglichkeite und Beitrag bei der
Geschäftsstelle zu erfragen |
Zusatzrisiken
Nachstehende Zusatzrisiken im Rahmen eines ersatzpflichtigen Glasbruchschadens
sind bis jeweils 500 € auf Erstes Risiko mitversichert:
· Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
· Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen,
Folien
· Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz-
und Alarmeinrichtungen
· Entschädigung für Waren und Dekorationsmittel
Die Entschädigungsgrenzen können erhöht werden.
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