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Wohnung/Übersicht
Haushaltsglasversicherung
Versichert wird die Gebäude- und Mobiliarverglasung gegen Bruchschäden
| Zur
Gebäudeversicherung zählen: |
| Glas-
und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen,
Terrassen, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten,
Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren,
Glasbausteine, Profilbaugläser, (keine Lichtkuppeln). |
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Zur
Mobiliarverglasung zählen:
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Glas-
und Kunststoffscheiben von Aquarien, Bildern, Schränken,
Terrarien, Vitrinen, Stand, Wand-, Schrankspiegeln, Glas-
und Kunststoffplatten.
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Zusatzversicherung: |
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Zusätzlich
beitragsfrei auf Erstes Risiko sind je Schadenfall mitversichert
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Glaskeramik-Kochflächen bis € 500.
-
künstlerisch bearbeitete Gläser(z.B.Motivdarstellung
durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff) bis € 500
-
Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
bis € 500.
Eine Erhöhung dieser Entschädigungsgrenzen ist gegen
einen zusätzlichen Beitrag möglich.
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| Beitragsbemessung |
| Der
Der Beitrag bemißt sich nach der Wohnfläche.
Wintergärten (und sofern verglast auch Balkone, Veranden,
Loggien) werden bei der Ermittlung der Wohnfläche ebenfalls
berücksichtigt. |
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