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Haushaltsglasversicherung

Versichert wird die Gebäude- und Mobiliarverglasung gegen Bruchschäden

Zur Gebäudeversicherung zählen:
Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren, Glasbausteine, Profilbaugläser, (keine Lichtkuppeln).
 

Zur Mobiliarverglasung zählen:

Glas- und Kunststoffscheiben von Aquarien, Bildern, Schränken, Terrarien, Vitrinen, Stand, Wand-, Schrankspiegeln, Glas- und Kunststoffplatten.
 
Zusatzversicherung:

 

Zusätzlich beitragsfrei auf Erstes Risiko sind je Schadenfall mitversichert

- Glaskeramik-Kochflächen bis € 500.

- künstlerisch bearbeitete Gläser(z.B.Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff) bis € 500

- Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen bis € 500.

Eine Erhöhung dieser Entschädigungsgrenzen ist gegen einen zusätzlichen Beitrag möglich.

 

Beitragsbemessung
Der Der Beitrag bemißt sich nach der Wohnfläche. Wintergärten (und sofern verglast auch Balkone, Veranden, Loggien) werden bei der Ermittlung der Wohnfläche ebenfalls berücksichtigt.