|
Wohnung/Übersicht
Haushaltsglasversicherung
Versichert
wird die Gebäude- und Mobiliarverglasung gegen Bruchschäden
| Zur
Gebäudeversicherung zählen: |
| Glas-
und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen,
Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern,
Brüstungen, Duschkabinen und Scheiben von Sonnenkollektoren, Glasbausteine,
Profilbaugläser,(keine Lichtkuppeln). |
| |
|
| Zur
Mobiliarverglasung zählen: |
Glas-
und Kunststoffscheiben von Aquarien, Bildern, Schränken, Terrarien,
Vitrinen, Stand, Wand-, Schrankspiegeln, Glas- und Kunststoffplatten. |
|
|
Zusatzversicherung
Zusätzlich
beitragsfrei auf Erstes Risiko sind je Schadenfall mitversichert
-
Glaskeramik-Kochflächen bis € 500.
|
|
|
-
künstlerisch bearbeitete Gläser (z.B. Motivdarstellung durch
Glasmalerei, Ätzung, Schliff) bis € 500. |
|
|
-
Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
bis € 500. |
| Eine
Erhöhung dieser Entschädigungsgrenzen ist gegen einen zusätzlichen
Beitrag möglich. |
| |
|
| Beitragsbemessung |
| Der
Beitrag bemißt sich nach der Größe der Wohnfläche. Wintergärten
(und sofern verglast auch Balkone, Veranden, Loggien) werden
bei der Ermittlung der Wohnfläche ebenfalls berücksichtigt.
|
|
 |