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Mehrfamilienhaus/Übersicht
Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser
Versichert wird die Gebäudeverglasung gegen Bruchschäden (keine
Begrenzung der Quadratmeterfläche pro Einzelscheibe)
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entweder
des gesamten Gebäudes
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oder
der Räume und Gebäudeteile, die dem allgemeinen Gebrauch dienen
(Treppenhäuser, Gemeinschafts-, Keller- und Speicherräume, Windfänge,
Wetterschutzbauten) |
Zur Gebäudeverglasung zählen:
Die mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben, Profilbaugläser,
Glasbausteine, Betongläser und Dachverglasungen, Lichtkuppeln aus
Glas oder Kunststoff, Scheiben von Sonnenkollektoren.
| Zusatzrisiken
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| Zusätzlich
auf Erstes Risiko sind je Schadenfall bis € 500 mitversichert: |
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künstlerisch
bearbeitete Gläser der Gebäudeverglasung (z.B. Motivdarstellung
durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff) ). |
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Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
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| Eine
Erhöhung dieser Entschädigungsgrenzen ist gegen einen zusätzlichen
Beitrag möglich. |
Beitragsbemessung/Unterversicherung
Der Beitrag richtet sich nach dem aktuellen Gebäudewert (hilfsweise
Wert 1914 x Index; Beispiel: Wert 1914 18.000 € x 20,180 [Index
2001] ergibt einen aktuellen Gebäudewert von 363.240 €).Es wird
immer auf volle € 100.000 aufgerundet .
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