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Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser

Versichert wird die Gebäudeverglasung gegen Bruchschäden (keine Begrenzung der Quadratmeterfläche pro Einzelscheibe)

· entweder des gesamten Gebäudes
· oder der Räume und Gebäudeteile, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (Treppenhäuser, Gemeinschafts-, Keller- und Speicherräume, Windfänge, Wetterschutzbauten)

Zur Gebäudeverglasung zählen:
Die mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben, Profilbaugläser, Glasbausteine, Betongläser und Dachverglasungen, Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff, Scheiben von Sonnenkollektoren.

Zusatzrisiken
Zusätzlich auf Erstes Risiko sind je Schadenfall bis € 500 mitversichert:
· künstlerisch bearbeitete Gläser der Gebäudeverglasung (z.B. Motivdarstellung durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff) ).
· Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen :.
Eine Erhöhung dieser Entschädigungsgrenzen ist gegen einen zusätzlichen Beitrag möglich.

Beitragsbemessung/Unterversicherung
Der Beitrag richtet sich nach dem aktuellen Gebäudewert (hilfsweise Wert 1914 x Index; Beispiel: Wert 1914 18.000 € x 20,180 [Index 2001] ergibt einen aktuellen Gebäudewert von 363.240 €).Es wird immer auf volle € 100.000 aufgerundet .